Ausbildungsvergütung & mehr
Rechtsgrundlage:
Verordnung über die Berufsausbildung zum Kfz-Mechatroniker/zur Kfz-Mechatronikerin vom 14.06.2013 (KfzMechaAusbV)
Ausbildungsdauer:
3 ½ Jahre (42 Monate)
Ausbildungsvergütung:
| Ausbildungsjahr | ab 01.08.2026 | |
|---|---|---|
| 1. Jahr | 1.152,00 € | |
| 2. Jahr | 1.210,00 € | |
| 3. Jahr | 1.323,00 € | |
| 4. Jahr | 1.385,00 € |
Urlaubsanspruch:
30 Arbeitstage pro Kalenderjahr
Arbeitszeit:
36 Stunden pro Woche / 7,2 Stunden täglich
Bei minderjährigen Auszubildenden gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).
Probezeit:
1 bis 4 Monate
Zuständige Berufsschule:
Berufliche Schulen Groß-Gerau
Darmstädter Str. 90, 64521 Groß-Gerau
Tel.: 06152 / 9350
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es sich bei den o.g. Werten um einen Auszug aus dem Tarifvertrag des Kfz-Handwerks handelt und diese nicht zwingend für alle Auszubildenden gelten. Maßgeblich sind die Werte, die im Ausbildungsvertrag erfasst und durch die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main und der Innung entsprechend gesiegelt wurden.