AÜK - Akkreditierte Überprüfung im Kraftfahrzeuggewerbe
Anerkennungsverfahren
Zur Durchführung der Abgasuntersuchung, Sicherheitsprüfung und Gasanlagenprüfung hat der Gesetzgeber bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Diese müssen von der örtlich zuständigen Kfz-Innung überprüft werden. Sofern alle Anforderungen erfüllt sind, erteilt die Innung eine Anerkennung zur Durchführung der beantragten Prüfungen.
Folgende Voraussetzungen für die Anerkennung sind zu erfüllen:
- der Kfz-Betrieb muss in die Handwerksrolle eingetragen sein
- eine Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17020 muss vorliegen. Ein Anschluss an das akkreditierte QMS-System der Inspektionsstelle des Kfz-Handwerks ist möglich. Weitere Informationen finden Sie hier
- zur beantragten Prüfungsart müssen alle notwendigen Geräte vorhanden sein und eine aktuelle Kalibrierung / Stückprüfung vorweisen
- ein Lizenzvertrag für die Dokumentationssoftware AÜK Plus muss vorliegen
- Personal:
- in jedem Betrieb muss mindestens eine verantwortliche Person für jede Prüfungsart benannt werden.
- Diese Person muss über einen Meisterbrief im Kfz-Techniker-Handwerk sowie ein aktuelles AU-Schulungs-Zertifikat verfügen.
- Diese Person ist ausschließlich berechtigt, Prüfprotokolle zu unterzeichnen.
- Ebenso muss ein Vollzeit-Meister stets vor Ort sein
- die durchführenden Gesellen müssen ebenfalls eine aktuelle (nicht länger als drei Jahre) Schulung nachweisen. Jedoch dürfen Sie das Prüfprotokoll nicht selbst unterzeichnen
- in jeder anerkannten Werkstatt ist ein Beauftragter zu benennen. Dieser ist für die Pflege der Dokumentation in der Werkstatt verantwortlich. Als Beauftragter können nur Personen benannt werden, die eine aktuelle Schulung vorweisen können
- sowohl der/die Geschäftsführer/in als auch die verantwortlichen Personen müssen ein polizeiliches Führungszeugnis, Belegart "0" vorlegen
- in jedem Betrieb muss mindestens eine verantwortliche Person für jede Prüfungsart benannt werden.
Bei Zuwiderhandlungen kann die Anerkennung für die Durchführung der Prüfung von der Innung widerrufen werden.
Formulare
Zur Beantragung einer Anerkennung finden Sie nachfolgend die entsprechenden Formulare:
- Antrag AU 03.2024
- Antrag AÜK 03.2024
- Freistellungserklärung des Antragsstellers
- Versicherungsbestätigung für technische Fahrzeugprüfungen nach StVZO
- Muster-Vorlage Antrag Behördenführungszeugnis Belegart "0"
Sofern Sie eine Anerkennung für die Sicherheitsprüfung oder Gasanlagenprüfung beantragen möchten, finden Sie nachfolgend das entsprechende Formular:
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Die Dokumentations-Software AÜK Plus
AÜK Plus ist das Programm zur Dokumentation der Akkreditierten Überprüfungen im Kfz Gewerbe (AÜK). Es ist die Nachfolgesoftware zu AU Plus und GAP Plus und hilft Ihnen dabei alle notwendigen Dokumentationen im Rahmen des akkreditierten Qualitätsmanagementsystems zu erstellen.
Dies umfasst insbesondere folgende Punkte:
- Dokumentation des Personals inkl. der Funktionen und Schulungen.
- Dokumentation der AU-Tester inkl. deren Kalibrierungen und Eichungen.
- Dokumentation aller Abgasuntersuchungen.
- Dokumentation aller Gassystemeinbauprüfungen und Gasanlagenprüfungen.
- Verwaltung der Siegel und Plaketten.
- Regelmäßiger Datenabgleich mit der Zentralen Datenbank des akkreditierten Systems.
Alle Informationen zu AÜK Plus finden Sie auf auek-plus.de.
Schulungsmaßnahmen
Mitglieder unserer Innung des Kraftfahrzeughandwerks Groß-Gerau können über die Geschäftsstelle die Anmeldung zu folgenden Schulungsarten vornehmen und sich so den Mitgliedsrabatt auf die Kursgebühr sichern:
- Abgasuntersucherung
- Abgasuntersuchung Kraftrad
- Sicherheitsprüfung
Preisliste nur für Innungsmitglieder:
Abgasuntersuchung
- Nur Otto-Motoren AU - 270,00 € zzgl. gesetz. MwSt.
- Nur Diesel-Motoren AU - 330,00 € zzgl. gesetz. MwSt.
- Kombi Otto-/Diesel-Motoren AU - 525,00 € zzgl. gesetz. MwSt.
- jeweils Lehrgangsunterlagen - 20,00 € zzgl. gesetz. MwSt.
Sicherheitsprüfung
- Erstschulung - 1.125,00 € zzgl. gesetz. MwSt.
- Wiederholungsschulung - 625,00 € zzgl. gesetz. MwSt.
Wenn Sie diesen Service nutzen möchten, füllen Sie bitte die Anmeldung unter diesem Link aus: Anmeldung AU / Anmeldung SP. Das Anmeldeformular müssen Sie an info@innung-gg.de versenden. Andernfalls kann nicht sichergestellt werden, dass Sie den Innungsrabatt erhalten.
*Hinweis: Die angebotenen Schulungstermine stehen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit unseres Kooperationspartners. Mit der Einreichung der Anmeldung besteht kein Anspruch auf einen Schulungsplatz; eine verbindliche Teilnahmebestätigung erfolgt ausschließlich und gesondert durch unseren Kooperationspartner. Der Innungsrabatt wird nur für Anmeldungen gewährt, die über die E-Mail-Adresse info@innung-gg.de eingereicht werden.
Abgasuntersuchung* | |
|---|---|
| Januar | 30.01. bis 31.01.2026 |
| Februar | 20.02. bis 21.02.2026 |
| März | kein Termin |
| April | 24.04. bis 25.04.2026 |
| Mai | 08.05. bis 09.05.2026 |
| Juni | kein Termin |
| Juli | kein Termin |
| August | 21.08. bis 22.08.2026 |
| September | 25.09. bis 26.09.2026 |
| Oktober | Kein Termin |
| November | 13.11. bis 14.11.2026 |
| Dezember | 04.12. bis 05.12.2026 |
Sicherheitsprüfung* | |
| 4-Tages-Lehrgang (Erstmalig) | |
| Quartal 1 | 10.02. bis 13.02.2026 |
| Quartal 2 | 09.06. bis 12.06.2026 |
| Quartal 3 | 15.09. bis 18.09.2026 |
| Quartal 4 | 24.11. bis 27.11.2026 |
| 2-Tages-Lehrgang (Wiederholung) | |
| Quartal 1 | 12.02. bis 13.02.2026 |
| Quartal 2 | 11.06. bis 12.06.2026 |
| Quartal 3 | 17.09. bis 18.09.2026 |
| Quartal 4 | 26.11. bis 27.11.2026 |